Vergünstigte Dienstwagen-Besteuerung
Die Bundesregierung hat die 0,25-%-Regel für Elektro-Dienstwagen beschlossen. Demnach liegt die Besteuerung bei der privaten Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen mit einem Listenpreis bis zu € 60.000,– bei 0,25 %. Die Regelung greift bei allen Elektrofahrzeugen, die im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2030 zugelassen werden.