Ratgeber
Staatliche Förderung
So profitieren Sie vom Umstieg auf ein Elektrofahrzeug
Umweltbonus
Bis Ende 2025 zahlt die Bundesregierung bei Kauf eines Elektroautos (bis 40.000 Netto-Listenpreis des Basismodells) € 6.000,- staatlichen Umweltbonus (inkl. Innovationsprämie). Dieser Betrag wird vom Hersteller auf insgesamt € 9.570,- brutto erhöht. Der Umweltbonus kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Vergünstigte Dienstwagen-Besteuerung
Die Bundesregierung hat die 0,25-%-Regel für Elektro-Dienstwagen beschlossen. Demnach liegt die Besteuerung bei der privaten Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen mit einem Listenpreis bis zu € 60.000,– bei 0,25 %. Die Regelung greift bei allen Elektrofahrzeugen, die im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2030 zugelassen werden.
Entfall der KFZ-Steuer
Für alle Elektrofahrzeuge mit Zulassung vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 entfällt die Kfz-Steuer bis 31.12.2030. Das E-Kennzeichen kann zusätzlich Geld sparen. Batterieelektrische Autos sowie Plug-in-Hybride mit elektrischen Reichweiten von mindestens 40 Kilometern oder einem CO₂-Ausstoß von weniger als 50 g/km können ein E-Kennzeichen erhalten. In vielen Städten ist damit das Parken im öffentlichen Parkraum gebührenfrei, was sich über die Zeit summiert und finanziell bemerkbar macht.
Förderung privat genutzter Ladeinfrastruktur
Es gibt zahlreiche regionale und lokale Förderprogramme für die Installation einer Wallbox. Wer die Anschaffung plant, nimmt am besten Kontakt mit der Kommune auf und vergleicht die Angebote der Energieversorger. Weitere Fördermittel können Sie nutzen, wenn Sie eine Photovoltaik-Anlage für Solarstrom installieren, den Stellplatz oder die Garage sowie die Zugangswege barrierefrei umbauen oder Haus und Garage gegen Einbruch schützen.
Auch junge Gebrauchte oder Leasingfahrzeuge können gefördert werden. Wir helfen Ihnen beim Antrag.